Was ist Rehabilitationssport?

 

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.

Was genau wird beim Rehasport gemacht?

 

Beim Rehasport handelt es sich um 50 Gymnastikstunden unter fachlicher Leitung. Sie trainieren in einer Gruppe mit bis zu 15 Personen in einem Kursraum. Die Übungsstunde dauert 45 Minuten und beinhaltet Gymnastikübungen mit Kleingeräten, wie z.B. einer Theraband, einem Gymnastikball oder Pilatesbällen.


Wer hat Anspruch auf Rehasport?

 

Jeder Mensch, der über einen längeren Zeitraum dem Alter nicht entsprechend körperlich oder psychisch eingeschränkt ist und sowie Personen mit bestehender oder drohender Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Rehasport (keine Ermessensleistung, Sozialgesetzbuch IX, §44).

Wird Rehasport von der Krankenkasse übernommen?

 

Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger zum Einsatz. Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Kosten, bei Unfallgeschädigten die Unfallversicherung. Ist der Betroffene privatversichert, hängt es von der privaten Krankenversicherung ab, ob Rehasport in den Leistungen abgedeckt sind.


Wie oft darf der Arzt Rehasport verschreiben?

 

Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports beträgt in der Regel: 50 Übungseinheiten (Richtwert), die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Folgeverordnungen sind möglich.

Was muss ich beim Rehasport zuzahlen?

 

Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt. Eine Zuzahlung oder Selbstbeteiligung für die Teilnahme am Rehasport ist nicht erforderlich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport in vollem Umfang!


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